* Als Familienferienstätte bieten wir begünstigte Preise an, die steuerbefreit sind, um besonders Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen einen Urlaub zu ermöglichen. Diesen Rabatt müssen wir dem Finanzamt nachweisen. Bei Anmeldungen zu Familienfreizeiten ist daher eine Erklärung über das Familieneinkommen notwendig. Fehlt diese Erklärung oder liegt Ihr ermitteltes Einkommen über der bundesweit gesetzlich festgelegten Grenze, gilt der höhere, nicht begünstigte Preis.